Wahlpsychologin

Unter klinisch-psychologischer Diagnostik wird die ausführliche Anamnese/Exploration sowie der Einsatz wissenschaftlich fundierter Testverfahren verstanden, um sowohl kognitive Defizite (Konzentration, Gedächtnis, Lernen, Denken, usw.) als auch Beeinträchtigungen im psychischen Bereich (Ängste, Depression, Zwänge, Belastungen aufgrund körperlicher Erkrankungen, einschneidende Erlebnisse oder Lebenskrisen, usw.) abklären zu können.

Eine sorgfältige klinisch-psychologische Diagnostik ist eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche klinisch-psychologische Behandlung und Psychotherapie.

Für die klinisch-psychologische Diagnostik gibt es die Möglichkeit einer (Teil-) Refundierung durch die Krankenkasse, dazu wird eine ärztliche Zuweisung oder eine Zuweisung eines*einer Psychotherapeuten*in benötigt. Die Zuweisung muss eine Verdachtsdiagnose (kodiert nach ICD-10) sowie eine präzise Fragestellung enthalten. Diese Verdachtsdiagnose bildet die Grundlage für den Anspruch auf Kostenersatz und die Auswahl der diagnostischen Verfahren.

Wahlpsychologen*innen haben keinen Vertrag mit einer Krankenkasse, d.h. nach Abschluss der klinisch-psychologischen Diagnostik muss das Honorar selbst bezahlt werden. Danach kann die ausgestellte Honorarnote mit detaillierter Auflistung aller erbrachten Leistungen und der ärztlichen Zuweisung bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht werden.
Das Honorar für eine klinisch-psychologische Diagnostik richtet sich nach der jeweiligen Fragestellung. Bei mir als Wahlpsychologin bekommen Sie 80% des Kassentarifs (dzt. 50,568 Euro/Stunde) von der Krankenkasse rückerstattet (Tarifanpassung 1. Jänner 2022).